Mitglieder der Mitarbeitervertretung Kirchenkreis Spandau
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
MITARBEITERVERTRETUNG – WAS IST DAS?
Recht auf Vertretung
Die kirchlichen Mitarbeiter*innen haben das Recht auf eine Interessenvertretung
Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evang. Kirche Deutschland (MVG) sorgt dafür, dass die kirchlichen Mitarbeiter*innen angemessen vertreten werden können – durch die Mitarbeitervertretung, kurz MAV genannt.
Die Mitarbeitervertretung hat die Funktion eines Personal – bzw. eines Betriebsrates.
Was macht die MAV?
Die MAV
- gibt Informationen über aktuelle Veränderungen der arbeitsrechtlichen Regelungen
- bietet Hilfestellung bei der Klärung von sozialen Konflikten unter Mitarbeiter*innen
- unterstützt bei der Klärung von Interessenkonflikten mit der Dienststellenleitung
- tritt für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag
- Sie wirkt auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein
Die Aufgaben der MAV
Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die MAV das Recht, möglichen Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen.
Dies sind z. B.
- Einstellungen,
- Eingruppierungen,
- Versetzungen,
- Einführungen von technischen Einrichtungen, mit denen das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden überwacht werden können.
Adresse
13597 Berlin Spandau Jüdenstraße 33
Die MAV Spandau hat hier Büro in der Jüdenstraße jetzt Nr. 33 1.Stock rechts
MAV Adresse
Kontaktdaten
Telefon 030-322944380
Email mav@kirchenkreis-spandau.de
Zeiten wo wir in der Regel erreichbar sind:
Di. 13:30- 15:30 Uhr
Do. 13:30- 15:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bevor Sie zu uns kommen.