Die Mitarbeitervertretung (MAV) wird alle 4 Jahre von den hauptamtlichen, nicht-ordinierten Mitarbeitenden im Kirchenkreis Spandau und den zum Kirchenkreis gehörenden Gemeinden gewählt (das nächste Mal im Frühjahr 2026). Der MAV gehören 9 Mitglieder an. Sie wählt sich eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Verbindliche Beschlüsse kann die MAV nur gemeinsam treffen, deshalb finden regelmäßige Sitzungen statt.
Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Darüber hinaus soll die Mitarbeitervertretung die berechtigten Anliegen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung vertreten.
Die Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben über die dienstlichen Angelegenheiten und sonstige Tatsachen, die ihnen auf Grund der Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.
Die MAV kann für die Mitarbeitenden tätig werden. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die Mitarbeitenden die MAV vor Entscheidungen informieren und mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Informationen zu den Mitgliedern der MAV