Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Sie soll sich, unbeschadet des Rechts jedes Mitarbeitenden seine Anliegen der Dienststellenleitung selbst vorzutragen, der persönlichen Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden annehmen, sofern diese dies wünschen. Darüber hinaus soll die Mitarbeitervertretung die berechtigten beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung vertreten.
Die MAV kann für die Mitarbeitenden tätig werden. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die Mitarbeitenden die MAV vor Entscheidungen informieren und mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Die Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben über die dienstlichen Angelegenheiten und sonstige Tatsachen, die ihnen auf Grund der Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.