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RSSPrint

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Urlaubsrecht, Arbeitszeitgesetz, Familienpflegezeit, Teilzeit- und Befristungsgesetz

viele Gesetze die im Arbeitsrecht eine Rolle spielen. Über die Auswirkungen und Zusammenhänge können Sie sich gerne bei der MAV informieren.

Aktueller Tarifvertrag

Tarifabschlüsse

Die MAV informiert zeitnah über die aktuellen Tarifabschlüsse

Tarifliche Regelungen

Was gilt für mich, welche Rechte oder Pflichten habe ich durch den Tarifvertrag. Regelmäßig werden wir Sie über die tariflichen Regelungen informieren.

 

Berufsgenossenschaft

Wenn Sie bedauerlicherweise am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dahin verunfallen, ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig.

Erzieherinnen und Erzieher BGW https://www.bgw-online.de/DE/Home/home_node.html

Alle weiteren Kirchlichen Mitarbeitenden VBG https://www.vbg.de/DE/0_Home/home_node.html

Unfall

Bei einem Unfall ist in der Regel eine Unfallmeldung notwendig. Darüber wird die MAV informiert und kann unterstützen weitere Unfälle zu vermeiden.

Gefährdung am Arbeitsplatz

Die MAV ist beteiligt bei der Beurteilung wie gefährlich Ihr Arbeitsplatz ist, auf welche Schutzausrüstungen Sie Anspruch haben und informiert Sie, wie Sie durch den Betriebsarzt unterstützt werden können.

Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS)

Bei der EFAS finden Sie viele Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Evangelischen Kirche https://www.efas-online.de/

 

 

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Möglichkeiten

Mitarbeitenden haben die Pflicht, aber auch das Recht an Fortbildungen teilzunehmen. Wie Sie dies umsetzen können und welche Angebote es gibt, dazu berät Sie die MAV gerne.

Kosten

Fortbildungen kosten Geld. Wie Sie der Arbeitgeber dabei unterstützen kann und welche Kosten Sie selber tragen müssen, können wir gemeinsam besprechen.

Bildungsurlaub

Was ist das und welche Möglichkeiten bietet mir der Bildungsurlaub?

Wen Sie dazu Beratung brauchen, sprechen Sie uns gerne an.

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn Sie nach längerer Krankheit wieder in das Arbeitsleben einsteigen werden, kann dies in einem Eingliederungsgespräch mit dem Arbeitgeber und wenn gewünscht, mit der MAV begleitet werden.

Über das Verfahren gibt es eine Dienstvereinbarung, die Sie unter Informationen finden.

Gefährdungen bei der Arbeit

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich in Ihrer Dienststelle nicht ausreichend geschützt fühlen.

Wir achten darauf, dass dort wo vorgeschrieben, Sicherheitsbeauftragte in den Dienststellen benannt werden.

Vorsorge

Hautschutz, Bildschirmarbeitsplatzbrille, schwere Lasten heben, Umgang mit Feuerlöschern und weitere Themen für Sicherheit am Arbeitsplatz können mit uns lösungsorientiert besprochen werden. 

Familie und Beruf

Familie und Beruf in Einklang zu bringen, fordert uns im Berufsleben unterschiedlich. 

Ob wir Verantwortung für unsere Kinder tragen, uns um unsere Eltern kümmern wollen oder eine Familie planen, alles muss auch mit dem Berufsalltag harmonieren.

Nicht alles lässt sich im Arbeitsverhältnis regeln, aber auch hier gibt es unterstützende Möglichkeiten.

Wir beraten gerne zu Familien- oder Pflegezeit, Arbeitsbefreiung und Sonderurlaub.

Icon PortraitBeteiligen

Entgelt

Das Entgelt der Mitarbeitenden ist abhängig von der Tätigkeit, die ausgeführt werden soll und der tariflichen Eingruppierung. Die tarifgerechte Eingruppierung wird vom Arbeitgeber durchgeführt und von der MAV überprüft.

Stufe

Bei der Eingruppierung wird auch die Berufserfahrung oder besondere Leistungen berücksichtigt. Hier hat die MAV besonders bei der Einstellung ein Beteiligungsrecht.

Tätigkeit

Nicht immer ist so klar, welche Eingruppierung für die Tätigkeit richtig ist. Bei Unstimmigkeiten kann die MAV mitwirken.

Der Arbeitsvertrag wird zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern geschlossen. Was dort vereinbart wird, geht die MAV erstmal nicht wirklich etwas an.

Wenn Sie aber wissen wollen

 

  • wo ist meine Dienststelle im Arbeitsvertrag festgehalten?
  • wer ist eigentlich mein Arbeitgeber?
  • wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus?

können Sie die MAV beteiligen.

Arbeitsplatzbeschreibung

Arbeitsplatzausstattung

Veränderungen am Arbeitsplatz

neue Technik

wenn der Arbeitgeber hier etwas plant, hat die MAV ein Beteiligungsrecht.

Letzte Änderung am: 23.03.2021